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Hallo! Ich besitze keine Staatsbürgerschaft. Weil ich meine Ethnie durchmischt ist, soll ich mich zwecks Identitätsklärung an unterschiedliche Botschaften (Geburtsort der Mutter, Staatsangehörigkeit Vater, Großeltern Geburtsland etc) wenden. Für mich ist es aufgrund meiner Volkszugehörigkeit und entsprechender Gruppenverfolgung des Landes A nicht möglich die Landesvertretung von Land A zu betreten. Für einen Identitätsnachweis brauche ich aber einen Bescheid dieser bestimmten Botschaft. 
Meine Rechtsberatung sieht es als zumutbar an, wenn ich mich mehrfach um eine Staatsangehörigkeit dieses Landes bemühe. Ich will aber aus humanitären Gründen nicht und habe keinerlei Verbindung zu dem Land. 
Muss ich eine andere Staatsangehörigkeit annehmen, wenn ich nicht in den Ländern geboren wurde? 
Gibt es andere Wege die fehlende Staatsangehörigkeit nicht beweisen zu müssen? 
Ich bin verzweifelt.

Guten Tag und vielen lieben Dank für die wichtige Frage. 

 

Rechtsberatung einzuholen ist sehr wichtig. Um eine gute und richtige Beratung zum Thema Staatenlosigkeit oder Staatsangehörigkeit zu bekommen, ist es hilfreich mehrfach und vielleicht bei verschiedenen Stellen Beratungen in Anspruch zu nehmen.

Das ist besonders wichtig, weil der Kontakt zu einer Botschaft unzumutbar sein kann. Insbesondere für Flüchtlinge ist der Kontakt zur Botschaft unzumutbar, wenn die Person oder im Herkunftsland lebende Angehörige durch staatliche Verfolgung gefährdet sind. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Kontakt zu einer Botschaft zumutbar ist. 

Hier folgende Möglichkeiten um kostenlose Beratung anzufragen:

 

Das Handbuch zum Schutz von staatenlosen Personen hat insbesondere folgende wichtige Informationen und Antworten zu mehreren Fragen.

  • welcher Staat muss für den Identitätsnachweis geprüft werden: Seite 11
  • ob eine Person staatenlos oder eine Staatsangehörigkeit besitzt, muss geprüft werden, ob eine Person nach Recht und in der Praxis die Staatsangehörigkeit des Staates besitzt: Seite 13

Zum Beispiel kann es sein, dass eine Person aufgrund der Geburt im Ausland eine Staatsangehörigkeit nicht automatisch erwirbt und staatenlos ist.

 

Für weitere Fragen stehen wir Dir gerne bereit und hoffen, dass die Informationen hilfreich sein können.

 


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