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Hallo,

sollten in Deutschland geborene Kinder staatenloser Eltern ein Anspruch auf vereinfachte Einbürgerung haben (gemäß internationalen Rechts) oder automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten (Geburtsortsprinzip)?

Guten Morgen Lennart,
vielen Dank für deine Nachricht. Wir freuen uns sehr, dass du auf unseren Forum aufmerksam geworden bist und deine Frage mit uns teilst!

Nach dem Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit können in Deutschland geborene Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn sie:

  • Seit Geburt staatenlos sind
  • sich seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten
  • vor dem 21. Lebensjahr den Antrag auf Einbürgerung nach dem Gesetz stellen.

Die zuständige Einbürgerungsbehörde kann euch hierzu auch zu der Erfüllung der Voraussetzungen und Antragstellung beraten.

Gerne stehen wir euch zur Rücksprache bereit und würden uns über einen Austausch freuen. Meldet euch nochmal unter folgender Email: info@statefree.world.

Viel Glück und Liebe Grüße,

Victoria Bukalo und das Team

 


Die Rechtslage ist also garnicht das Problem. Eher das es kein einheitliches Verfahren zur Feststellung von Staatenlosigkeit gibt?


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